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   OVG Sachsen, 12.12.2011 - A 3 A 292/10   

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OVG Sachsen, 12.12.2011 - A 3 A 292/10 (https://dejure.org/2011,2891)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 12.12.2011 - A 3 A 292/10 (https://dejure.org/2011,2891)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 12. Dezember 2011 - A 3 A 292/10 (https://dejure.org/2011,2891)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    AsylVfG § 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 2, § 4 Abs. 2 S. 1 Nr. 3
    Zum Ausschluss der Flüchtlingseigenschaft gemäß § 3 Abs 2 S 1 Nr 2 und 3 AsylVfG (hier verneint)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 Abs. 1, AufenthG § 60 Abs. 2-7, AufenthG § 60 Abs. 8 S. 2, AsylVfG § 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 2, AsylVfG § 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 3, AsylVfG § 3 Abs. 2 S. 2
    Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen, Ausschlussgrund, schwere nichtpolitische Straftat, EU-Terrorliste, Türkei, Rückkehrgefährdung, Fahndungsregister, Wehrdienstentziehung, Wehrdienst, Militärdienst, Sicherheitsbehörden, Folter, Ausschlussgrund, Zurechnung, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 07.07.2011 - 10 C 27.10

    Widerruf der Asyl- und Flüchtlingsanerkennung eines ehemaligen hohen

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.12.2011 - A 3 A 292/10
    Ein Ausschluss von der Flüchtlingsanerkennung setzt weder eine gegenwärtige Gefahr für die Sicherheit Deutschlands oder der Allgemeinheit noch eine auf den Einzelfall bezogene Verhältnismäßigkeitsprüfung der begangenen Handlungen voraus; die Schwere der begangenen Handlungen ist vielmehr bereits bei der Prüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen nach Art. 12 Abs. 2 Qualifikationsrichtlinie einzubeziehen und muss von einem solchen Grad sein, dass die betreffende Person nicht in berechtigter Weise Anspruch auf den Schutz erheben kann (vgl. EuGH a. a. O.; BVerwG, Urt. v. 7. Juli 2011 a. a. O.; neuerdings OVG Schl.-H., Urt. v. 6. Oktober 2011 - 4 LB 5/11 - m. w. N.).

    32 Bei der Prüfung des Ausschlussgrunds des § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AsylVfG ist nach der vorgenannten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 7. Juli 2011 a. a. O.) zu berücksichtigen, dass die individuelle Verantwortlichkeit eine Verantwortlichkeit im strafrechtlichen Sinn erfordert, wobei allerdings auch hier das im Vergleich zum Strafrecht abgesenkte Beweismaß ("wenn aus schwerwiegenden Gründen die Annahme gerechtfertigt ist") zu beachten ist.

    Anlass hierfür war, dass sie u. a. terroristische Handlungen begangen hat, die durch ihre Gewalt gegenüber der Zivilbevölkerung gekennzeichnet sind, auch wenn mit ihnen vorgeblich politische Ziele verfolgt werden (BVerwG, Urt. v. 7. Juli 2011 a. a. O., unter Verweis auf EuGH a. a. O.).

    Es bedarf vielmehr in jedem Einzelfall einer Würdigung der genauen tatsächlichen Umstände, um zu ermitteln, ob die individuell vorwerfbaren Unterstützungshandlungen auch im Vorfeld zugunsten solcher terroristischen Aktivitäten das für die Zurechnung erforderliche Gewicht erreichen (vgl. BVerwG, Urt. v. 7. Juli 2011- 10 C 27/10 -, juris Rn. 30, wonach die Tatsache, dass das dortige Mitglied die Kampftruppen in vielfältiger Weise unterstützt, Wege ausgekundschaftet und Nachschub besorgt hatte und hierbei bewaffnet war, was nach den Feststellungen des Berufungsgerichts jedenfalls auf die Bereitschaft schließen ließ, die Waffen notfalls auch einzusetzen, allein noch nicht automatisch die Annahme einer diesem zuzurechnenden Zuwiderhandlung gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen zulässt.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.10.2011 - 10 A 10416/11

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft bei einem türkischen Staatsangehörigen

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.12.2011 - A 3 A 292/10
    Denn anders als beim auch langjährigen Aufenthalt in einem Flüchtlingslager, bei dem dem äußeren Erscheinungsbild nach noch von einer Flucht gesprochen werden kann, weil es an der für die Annahme eines "stationären Charakters" erforderlichen Hilfestellung fehlt, da der Flüchtling dort schlechthin keine Lebensgrundlage nach Maßgabe der dort bestehenden Verhältnisse hat (BVerwG, Urt. v. 30. Mai 1989, EZAR 205 Nr. 11) und er sich in Folge seiner Flucht dort hilflos erheblichen Gefahren für Leib oder Leben gegenübersieht, weil er in dem zugewiesenen Lager immer wieder Luftangriffen oder Bombardierungen ausgesetzt ist, hat sich der Kläger hier aus freien Stücken entschieden, sich im Irak einer Organisation anzuschließen, die mit gewaltsamen Mitteln ihre Ziele verfolgt, und sich dadurch dem 1993 in seinem Heimatland noch befürchteten Zugriff der türkischen Sicherheitsbehörden auf Dauer entzogen (vgl. zu allem Gemeinschaftskommentar zum Asylverfahrensgesetz, Stand: Januar 2010, § 27 Rn. 72 ff. [90]; so wohl auch OVG Rh.-Pf., Urteil vom 14. Oktober 2011 - 10 A 10416/11- juris Rn. 25, wonach der dortige Kläger nicht aus der Türkei und damit unverfolgt ausgereist sei).

    Eine verfolgungsrelevante Rückkehrgefährdung kann nach alledem weiterhin bei Personen bestehen, bei denen Besonderheiten vorliegen, etwa weil sie in das Fahndungsregister eingetragen sind, gegen sie Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig sind, oder die sich in besonders exponierter Weise exilpolitisch betätigt haben, und deshalb in das Visier der türkischen Sicherheitsbehörden geraten, weil sie als potenzielle Unterstützer etwa der PKK oder anderer als terroristisch eingestufter Organisationen angesehen werden (SächsOVG, Urt. v. 4. Februar 2011 a. a. O.; ebenso jüngst OVG Schl.-H., Urt. v. 6. Oktober 2011 - 4 LB 5/11 -, und OVG Rh.-Pf., Urt. v. 14. Oktober 2011 - 10 A 10416/11 -, juris Rn. 27, jeweils m. w. N.).

    Andere Bombenanschläge sollen allerdings einer Splittergruppe der PKK zuzurechnen sein, der TAK ("Freiheitsfalken Kurdistans"), die sich aber wohl der Einflussnahme der PKK entzieht und die Taten erst nach Ausscheiden des Klägers begangen hat (im Einzelnen OVG Rh.-Pf., Urt. v. 14. Oktober 2011 - 10 A 10416/11-, juris Rn. 55 ff.).

  • OVG Sachsen, 04.02.2011 - A 3 A 706/09

    Türkei, Kurde, posttraumatische Belastungsstörung, Anforderungen an ärztliches

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.12.2011 - A 3 A 292/10
    Hierbei haben sie aber, jedenfalls soweit in ihrer Person keine Besonderheiten vorliegen, nicht mit asylrelevanter Verfolgung zu rechnen (vgl. SächsOVG, Urt. v. 8. Juli 2010 - A 3 A 503/07 -, juris Rn. 36 m. w. N.; Urt. v. 4. Februar 2011 - A 3 A 706/09 - Lagebericht Auswärtiges Amt vom 8. April 2011, S. 28 f.).

    Daher hat sich an der Situation, wie sie sich dem erkennenden Senat in diesem Frühjahr (vgl. Urt. v. 4. Februar 2011 a. a. O.) dargestellt hat, nichts Grundlegendes verändert.

    Eine verfolgungsrelevante Rückkehrgefährdung kann nach alledem weiterhin bei Personen bestehen, bei denen Besonderheiten vorliegen, etwa weil sie in das Fahndungsregister eingetragen sind, gegen sie Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig sind, oder die sich in besonders exponierter Weise exilpolitisch betätigt haben, und deshalb in das Visier der türkischen Sicherheitsbehörden geraten, weil sie als potenzielle Unterstützer etwa der PKK oder anderer als terroristisch eingestufter Organisationen angesehen werden (SächsOVG, Urt. v. 4. Februar 2011 a. a. O.; ebenso jüngst OVG Schl.-H., Urt. v. 6. Oktober 2011 - 4 LB 5/11 -, und OVG Rh.-Pf., Urt. v. 14. Oktober 2011 - 10 A 10416/11 -, juris Rn. 27, jeweils m. w. N.).

  • VG Chemnitz, 26.05.2008 - A 2 K 386/06
    Auszug aus OVG Sachsen, 12.12.2011 - A 3 A 292/10
    Ausfertigung Az.: A 3 A 292/10 A 2 K 386/06.

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 26. Mai 2008 - A 2 K 386/06 - wird zurückgewiesen.

    15 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichtsakte in diesem Verfahren, der Akten des Verfahrens A 2 K 386/06 des Verwaltungsgerichts Dresden, des Verfahrens vor dem erkennenden Senat A 3 A 356/08 sowie der beigezogenen Behördenakte verwiesen.

  • OVG Niedersachsen, 11.08.2010 - 11 LB 405/08

    Aufhebung einer im Jahr 2000 vom Bundesamt ausgesprochenen Asylanerkennung und

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.12.2011 - A 3 A 292/10
    Die nach objektiven und subjektiven Kriterien vorzunehmende Zurechnung von Verantwortung muss sich spezifisch auf Handlungen der Organisation in dem Zeitraum der Mitgliedschaft des jeweiligen Antragstellers richten, die für sich genommen einen Ausschluss von der Flüchtlingsanerkennung begründen können (OVG Lüneburg, Urt. v. 11. Oktober 2010 - 11 LB 405/08 -, juris Rn. 41 m. w. N.; OVG Schl.-H. a. a. O).

    Eine ideologische Verinnerlichung der von der Organisation insgesamt angewandten Ziele - auch derjenigen der Gewaltanwendung - allein bewirkt ebenfalls noch keinen Ausschluss (OVG Lüneburg, Urt. v. 11. Oktober 2010 - 11 LB 405/08 -, juris Rn. 41 m. w. N.; OVG Schl.-H. a. a. O).

  • OVG Schleswig-Holstein, 06.10.2011 - 4 LB 5/11

    Ausschluss der Flüchtlingseigenschaft Türkei und Asyl wegen PKK-Unterstützung

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.12.2011 - A 3 A 292/10
    Eine verfolgungsrelevante Rückkehrgefährdung kann nach alledem weiterhin bei Personen bestehen, bei denen Besonderheiten vorliegen, etwa weil sie in das Fahndungsregister eingetragen sind, gegen sie Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig sind, oder die sich in besonders exponierter Weise exilpolitisch betätigt haben, und deshalb in das Visier der türkischen Sicherheitsbehörden geraten, weil sie als potenzielle Unterstützer etwa der PKK oder anderer als terroristisch eingestufter Organisationen angesehen werden (SächsOVG, Urt. v. 4. Februar 2011 a. a. O.; ebenso jüngst OVG Schl.-H., Urt. v. 6. Oktober 2011 - 4 LB 5/11 -, und OVG Rh.-Pf., Urt. v. 14. Oktober 2011 - 10 A 10416/11 -, juris Rn. 27, jeweils m. w. N.).

    Ein Ausschluss von der Flüchtlingsanerkennung setzt weder eine gegenwärtige Gefahr für die Sicherheit Deutschlands oder der Allgemeinheit noch eine auf den Einzelfall bezogene Verhältnismäßigkeitsprüfung der begangenen Handlungen voraus; die Schwere der begangenen Handlungen ist vielmehr bereits bei der Prüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen nach Art. 12 Abs. 2 Qualifikationsrichtlinie einzubeziehen und muss von einem solchen Grad sein, dass die betreffende Person nicht in berechtigter Weise Anspruch auf den Schutz erheben kann (vgl. EuGH a. a. O.; BVerwG, Urt. v. 7. Juli 2011 a. a. O.; neuerdings OVG Schl.-H., Urt. v. 6. Oktober 2011 - 4 LB 5/11 - m. w. N.).

  • BVerwG, 07.07.2011 - 10 C 26.10

    Asyl; Flüchtlingsanerkennung; Widerruf; Sachlagenänderung; Änderung der Sachlage;

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.12.2011 - A 3 A 292/10
    Damit wird der Flüchtling durch eine Beweiserleichterung privilegiert, durch die er von der Notwendigkeit entlastet wird, stichhaltige Gründe dafür darzutun, dass sich sein Verfolgungsschicksal bei der Rückkehr wiederholt (Urt. v. 27. April 2010, NVwZ 2011, 51 [54 f.]; fortgeführt in Urt. v. 1. Juni 2011 - 10 C 25710 -, juris, und v. 7. Juli 2011, DVBl 2011, 1351).

    Hatte die betreffende Person eine hervorgehobene Position innerhalb der Organisation inne, so kann eine individuelle Verantwortung für von dieser Organisation im relevanten Zeitraum begangene Handlungen vermutet werden; dennoch bleibt eine Prüfung sämtlicher erheblicher Umstände erforderlich (EuGH, Urt. v. 9. November 2010 - C-57/09 und C-101/09 -, Rn. 96-98, NVwZ 2011, 285; BVerwG, Urt. v. 7. Juli 2011, DVBl 2011, 1351).

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.12.2011 - A 3 A 292/10
    Als Verfolgter kann ein Schutzsuchender im Sinne des § 60 Abs. 1 AufenthG nur dann ausgereist sein, wenn er auf der Flucht vor einer unmittelbar bevorstehenden oder einer bereits eingetretenen politischen Verfolgung seinen Heimatstaat verlassen hat (BVerfG, Beschl. v. 10. Juli 1989, BVerfGE 80, 315 [344]), er also aus einer dadurch hervorgerufenen ausweglosen Lage geflohen ist (BVerfG, Beschl. v. 26. November 1986, BVerfGE 74, 51 [64]).

    Eine Verfolgung ist dann eine politische, wenn sie dem Einzelnen in Anknüpfung an asylerhebliche Merkmale - politische Überzeugung, religiöse Grundentscheidung oder für ihn unverfügbare Merkmale, die sein Anderssein prägen - gezielt Rechtsverletzungen zufügt, die ihn ihrer Intensität nach aus der übergreifenden Friedensordnung der staatlichen Einheit ausgrenzen (BVerfG, Beschl. v. 10. Juli 1989, a. a. O.).

  • BVerwG, 14.10.2008 - 10 C 48.07

    Asyl; Flüchtlingsanerkennung; Refoulementverbot; Ausschluss; Terrorismus;

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.12.2011 - A 3 A 292/10
    Damit hat der deutsche Gesetzgeber Art. 12 Abs. 2 und 3 Qualifikationsrichtlinie umgesetzt (BVerwG, Beschl. v. 14. Oktober 2008, BVerwGE 132, 79).
  • BVerwG, 19.01.2009 - 10 C 52.07

    Flüchtlingsanerkennung; Verfolgungshandlung; zielgerichtete Handlung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.12.2011 - A 3 A 292/10
    Besteht eine inländische Fluchtalternative zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung fort, so kommt die Vermutung von Art. 4 Abs. 4 RL 2004/83/EG, dass die Furcht vor künftiger Verfolgung begründet ist, wegen des Vorliegens der internen Schutzalternative des Art. 8 RL 2004/83/EG nicht zum Tragen (BVerwG, Urt. v. 19. Januar 2009, BVerwGE 133, 55 [66 f.]; im Ergebnis ebenso HessVGH, Urt. v. 21. Februar 2008 - 3 UE 191/07.A -, juris Rn. 36 ff.; Huber, Aufenthaltsrecht, 1. Aufl. 2010, § 60 Rn. 50).
  • BVerwG, 31.03.2011 - 10 C 2.10

    Asyl; Ausschlussgrund; Aussetzung des Verfahrens; Beweismaß; faires Verfahren;

  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

  • EuGH, 09.11.2010 - C-57/09

    Eine Person kann von der Anerkennung als Flüchtling ausgeschlossen werden, wenn

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2011 - 11 A 1439/07

    Kein Asyl mehr für Imam aus Ägypten

  • OVG Sachsen, 25.10.2007 - A 3 B 238/05
  • OVG Schleswig-Holstein, 01.09.2011 - 4 LB 11/10

    Asylrecht: Flüchtlingseigenschaft Türkei trotz PKK-Unterstützung

  • OVG Niedersachsen, 15.12.2010 - 11 LA 495/10

    Ausschluss von der Flüchtlingsanerkennung wegen Aktivitäten als Jugendlicher für

  • VGH Hessen, 21.02.2008 - 3 UE 191/07

    Zum Abschiebungsschutz tschetschenischer Volkszugehöriger aus Tschetschenien in

  • OVG Sachsen, 08.07.2010 - A 3 B 503/07

    Rückkehrgefährdung für Kurden, die in Flüchtlingslagern im Nordirak lebten

  • OVG Sachsen, 08.07.2010 - A 3 A 503/07
  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2013 - 8 A 2632/06

    Anspruch eines türkischen Staatsangehörigen mit kurdischer Volkszugehörigkeit auf

    vgl. ebenso Bay. VGH, Urteil vom 27. April 2012 - 9 B 08.30203 -, juris Rn. 27 ff.; Sächs. OVG, Urteil vom 12. Dezember 2011 - A 3 A 292/10 -,juris Rn. 28 ff.; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 14. Oktober 2011 - 10 A 10416/11 -, juris Rn. 26 ff.; Nieders.
  • OVG Sachsen, 22.03.2012 - A 3 A 428/11

    Ausschlussgründe, Einzelfallwürdigung, PKK

    Hierbei haben sie aber, jedenfalls soweit in ihrer Person keine Besonderheiten vorliegen, nicht mit asylrelevanter Verfolgung zu rechnen (vgl. SächsOVG, Urt. v. 8. Juli 2010 - A 3 A 503/07 - Urt. v. 4. Februar 2011 - A 3 A 706/09 - Urt. v. 12. Dezember 2011 - 3 A 292/10 -, jeweils juris; Lagebericht Auswärtiges Amt vom 8. April 2011, S. 28 f.).

    Daher hat sich an der Situation, wie sie sich dem erkennenden Senat in diesem Jahr (vgl. Urt. v. 4. Februar 2011 und Urt. v. 12. Dezember 2011 a. a. O) dargestellt hat, nichts Grundlegendes verändert.

    Eine verfolgungsrelevante Rückkehrgefährdung kann nach alledem weiterhin bei Personen bestehen, bei denen Besonderheiten vorliegen, etwa weil sie in das Fahndungsregister eingetragen sind, gegen sie Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig sind, oder die sich in besonders exponierter Weise exilpolitisch betätigt haben, und deshalb in das Visier der türkischen Sicherheitsbehörden geraten, weil sie als potenzielle Unterstützer etwa der PKK oder anderer als terroristisch eingestufter Organisationen angesehen werden (SächsOVG, Urt. v. 4. Februar 2011 a. a. O. und v. 12. Dezember 2011 a. a. O; ebenso jüngst OVG Schl.-H., Urt. v. 6. Oktober 2011 - 4 LB 5/11 -, und OVG Rh.-Pf., Urt. v. 14. Oktober 2011 - 10 A 10416/11 -, jeweils juris m. w. N.).

    Die nach objektiven und subjektiven Kriterien vorzunehmende Zurechnung von Verantwortung muss sich spezifisch auf Handlungen der Organisation in dem Zeitraum der Mitgliedschaft des jeweiligen Antragstellers richten, die für sich genommen einen Ausschluss von der Flüchtlingsanerkennung begründen können (OVG Lüneburg, Urt. v. 11. Oktober 2010 - 11 LB 405/08 -, juris Rn. 41 m. w. N.; OVG Schl.-H. a. a. O; Senatsurt. v. 12. Dezember 2011 a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 12.09.2013 - A 3 A 845/11

    Rückkehrgefährdung eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer

    SächsOVG, Urt. v. 12. Dezember 2011 - A 3 A 292/10 -, [...] Rn. 27.).

    Hierbei haben sie aber, jedenfalls soweit in ihrer Person keine Besonderheiten vorliegen, nicht mit asylrelevanter Verfolgung zu rechnen (vgl. SächsOVG, Urt. v. 8. Juli 2010 - A 3 A 503/07 - Urt. v. 4. Februar 2011 - A 3 A 706/09 - Urt. v. 12. Dezember 2011 - 3 A 292/10 -, jeweils [...]; Lagebericht Auswärtiges Amt vom 8. April 2011, S. 28 f.).

    Daher hat sich an der Situation, wie sie sich dem erkennenden Senat in diesem Jahr (vgl. Urt. v. 4. Februar 2011 und Urt. v. 12. Dezember 2011 a. a. O) dargestellt hat, nichts Grundlegendes verändert.

    Eine verfolgungsrelevante Rückkehrgefährdung kann nach alledem weiterhin bei Personen bestehen, bei denen Besonderheiten vorliegen, etwa weil sie in das Fahndungsregister eingetragen sind, gegen sie Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig sind, oder die sich in besonders exponierter Weise exilpolitisch betätigt haben, und deshalb in das Visier der türkischen Sicherheitsbehörden geraten, weil sie als potenzielle Unterstützer etwa der PKK oder anderer als terroristisch eingestufter Organisationen angesehen werden (SächsOVG, Urt. v. 4. Februar 2011 a. a. O. und v. 12. Dezember 2011 a. a. O; ebenso jüngst OVG Schl.-H., Urt. v. 6. Oktober 2011 - 4 LB 5/11 -, und OVG Rh.-Pf., Urt. v. 14. Oktober 2011 - 10 A 10416/11 -, jeweils [...] m. w. N.).".

  • OVG Sachsen, 12.09.2013 - 3 A 845/11

    Exilpolitisch tätiger Türke darf bei laufender Fahndung in der Türkei nicht

    In einem vergleichbaren Fall hat der Senat dies andeutungsweise davon abhängig gemacht, ob der Aufenthalt im Irak von vorneherein nur Übergangscharakter etwa in einem Flüchtlingslager oder aber "stationären Charakter" angenommen hatte (vgl. SächsOVG, Urt. v. 12. Dezember 2011 - A 3 A 292/10 -, juris Rn. 27.).

    Hierbei haben sie aber, jedenfalls soweit in ihrer Person keine Besonderheiten vorliegen, nicht mit asylrelevanter Verfolgung zu rechnen (vgl. SächsOVG, Urt. v. 8. Juli 2010 - A 3 A 503/07 - Urt. v. 4. Februar 2011 - A 3 A 706/09 - Urt. v. 12. Dezember 2011 - 3 A 292/10 -, jeweils juris; Lagebericht Auswärtiges Amt vom 8. April 2011, S. 28 f.).

    Daher hat sich an der Situation, wie sie sich dem erkennenden Senat in diesem Jahr (vgl. Urt. v. 4. Februar 2011 und Urt. v. 12. Dezember 2011 a. a. O) dargestellt hat, nichts Grundlegendes verändert.

    Eine verfolgungsrelevante Rückkehrgefährdung kann nach alledem weiterhin bei Personen bestehen, bei denen Besonderheiten vorliegen, etwa weil sie in das Fahndungsregister eingetragen sind, gegen sie Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig sind, oder die sich in besonders exponierter Weise exilpolitisch betätigt haben, und deshalb in das Visier der türkischen Sicherheitsbehörden geraten, weil sie als potenzielle Unterstützer etwa der PKK oder anderer als terroristisch eingestufter Organisationen angesehen werden (SächsOVG, Urt. v. 4. Februar 2011 a. a. O. und v. 12. Dezember 2011 a. a. O; ebenso jüngst OVG Schl.-H., Urt. v. 6. Oktober 2011 - 4 LB 5/11 -, und OVG Rh.-Pf., Urt. v. 14. Oktober 2011 - 10 A 10416/11 -, jeweils juris m. w. N.)." An dieser Einschätzung ist in Übereinstimmung mit neueren obergerichtlichen 26 Entscheidungen, die auch jüngste Erkenntnismittel berücksichtigen (vgl. insbesondere OVG NRW, Urt. v. 2. Juli 2013 - 8 A 2632/06.A -, juris Rn. 74 ff.; HessVGH, Urt. v. 19. April 2013 - 4 A 28/12.A -, juris Rn. 60 ff.; BayVGH, Urt. v. 27. April 2012 - 9 B 08.3023 -, juris Rn. 29 ff.) festzuhalten.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2013 - 8 A 5118/05

    Widerruf der Anerkennung als Asylberechtigter und der Zuerkennung der

    vgl. ebenso Bay. VGH, Urteil vom 27. April 2012 - 9 B 08.30203 -, juris Rn. 27 ff.; Sächs. OVG, Urteil vom 12. Dezember 2011 - A 3 A 292/10 -,juris Rn. 28 ff.; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 14. Oktober 2011 - 10 A 10416/11 -, juris Rn. 26 ff.; Nieders.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2016 - 9 A 653/11

    Widerruf der Gewährung der Asylanerkennung eines türkischen Staatsangehörigen mit

    vgl. ebenso Bay. VGH, Urteil vom 27. April 2012 - 9 B 08.30203 -, juris Rn. 27 ff.; Sächs. OVG, Urteile vom 12. Dezember 2011 - A 3 A 292/10 -,juris Rn. 28 ff., vom 22. März 2012 - A 3 A 428/11 -, juris Rn. 27, und vom 22. November 2014 - A 3 A 519/12 -, Asylmagazin 2015, 208, juris Rn. 43; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 14. Oktober 2011 - 10 A 10416/11 -, juris Rn. 26 ff.; Nieders.
  • VGH Bayern, 20.03.2013 - 19 BV 11.288

    Ablehnung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen, weil

    Terroristische Handlungen, die durch ihre Gewalt gegenüber der Zivilbevölkerung gekennzeichnet sind, auch wenn mit ihnen vorgeblich politische Ziele verfolgt werden, müssen als schwere nichtpolitische Straftaten im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AsylVfG angesehen werden (vgl. SächsOVG, U.v. 12.12.2011 - A 3 A 292/10 ) bzw. als Straftaten von erheblicher Bedeutung.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2013 - 8 A 2583/07
    OVG, Ur­ teile vom 12. Dezember 2011 - A 3 A 292/10-, juris Rn. 28 ff. und vom 12. September 2013 - A 3 A 845/11 - , juris Rn. 28ff.; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 14. Oktober 2011 - 10 A 10416/11 -, juris Rn. 26 ff.; Nieders.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2014 - 18 A 2638/07
    OVG, Urteil vom 12.12.2011 - A 3 A 292/10 -, juris Rn. 28 ff.; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 14.10.2011 - 10 A 10416/11 -, juris Rn.26ff.; Nieders.
  • VG Gelsenkirchen, 13.07.2021 - 14a K 4331/19

    Türkei: Keine politische Verfolgung; Vorbringen unsubstantiiert und

    ebenso Bay. VGH, Urteil vom 27. April 2012 - 9 B 08.30203 - , juris Rn. 27 ff.; Sächs. OVG, Urteile vom 12. Dezember 2011 - A 3 A 292/10 - , juris Rn. 28 ff., vom 22. März 2012 - A 3 A 428/11 - , juris Rn. 27, und vom 22. November 2014 - A 3 A 519/12 - , Asylmagazin 2015, 208, juris Rn. 43; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 14. Oktober 2011 - 10 A 10416/11 - , juris Rn. 26 ff.; Nieders.
  • VG Aachen, 22.09.2014 - 6 K 2452/13

    Türkei; Widerruf; Asyl; Flüchtlingsanerkennung; Wegfall der Umstände

  • VG Regensburg, 20.06.2013 - RO 8 K 12.30060

    Türkei; vorverfolgter PKK-Aktivist; Flüchtlingsanerkennung; Gefahr von

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.03.2014 - 10 A 11139/12

    Reformen, Nulll-Toleranz-Politik, Türkei, PKK, Exilpolitik, Folter, beachtlicher

  • VG Regensburg, 12.06.2013 - RN 8 K 12.30092
  • VG Regensburg, 25.06.2013 - RN 8 K 13.30013

    Gefahr von Misshandlungen bei der Rückkehr ins Heimatland Türkei; Vorverfolgter

  • VG Dresden, 09.03.2012 - A 6 K 568/10
  • VG Dresden, 09.03.2012 - A 6 K 759/10
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